Zielstellung ist es, ein verantwortungsvolles und von gegenseitiger Achtung geprägtes Verhältnis von Schülern, Eltern und Lehrern zu entwicklen. Leistungen und Verhalten eines Schülers bilden eine Einheit.
- Der Schulleiter unterstützt die Arbeit des Schülerrates. Er nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Beratungen des Schülerrates teil.
- Der Elternrat führt mit dem Schülerrat jährlich eine Zusammenarbeit durch, bei der über die schulische Entwicklung reflektiert wird.
- Die Schule bietet je Halbjahr einen termin für die Lehrersrechstunde an.
- Neben dem Elternabend zu Beginn des Schuljahres führen die Klassenleiter/Tutoren in Absprache mit dem gewählten Elternsprecher im 2. Halbjahr einen individuell geplanten Elternabend durch.
- In jedem Halbjahr findet eine Beratung des Elternrates mit der Schulleitung statt.
- Darüber hinaus sind die Schulleitung und die Lehrer verpflichtet, im Interesse der Schüler einen engen Kontakt zu den Eltern zu halten.
- Die Beratungslehrer nutzen ihre Möglichkeiten um Konfliktsituationen im Verhältnis Eltern-Schüler-Lehrer zu entschärfen.
- Der Schulleiter nimmt an Elternabenden der Grundschulen teil und berät über die Schullaufbahn an sächsischen Gymnasien.
- Bei auftretenden Lern- und Verhaltenstörungen von Schülern hat der Klassenlehrer/Tutor die Pflicht, umgehend Kontakt zu den Eltern aufzunehmen.
- Die Klassenleiter der 10. Klassen beraten ihre Schüler in Zusammenarbeit mit den Eltern über die weitere Schullaufbahn. Sie berichten darüber im 2. Schulhalbjahr dem Schulleiter.
- Die Schülerleistungen in der Sekundarstufe II werden regelmäßig überprüft. Jeder Schüler führt dazu eine Leistungsübersicht, die die Eltern einsehen. Bei gehäuften Fehlleistungen werden unterstützende Maßnahmen eingeleitet.